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Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, AbmahnfalleGeschäftsleute, die Teile ihrer Korrespondenz per E-Mail abwickeln, müssen seit Jahresbeginn eine neue Rechtslage berücksichtigen. Recht still und leise hat das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregistervom 10. November 2006 zum Jahresanfang neue formale Anforderungen für Geschäftsbriefe aufgestellt.
Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. Eine Übermittlung wie in Form einer angehängten elektronischen Visitenkarte wird den Anforderungen wohl nicht genügen, da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann.
Quelle: heise online Verlag Link zum kompletten Artikel
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